Seit 01.05.2014: neue Richtlinien zum Führerschein bei Diabetes - Mein Blog - Dr. med. Edeltraud Kühle

Dr. med. Kühle
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Seit 01.05.2014: neue Richtlinien zum Führerschein bei Diabetes

Dr. med. Edeltraud Kühle
Herausgegeben von in Diabetologie ·
Zum 01.05.2014 hat die Bundesanstalt für  Straßenwesen („BASt“)  eine neue Fassung der „Begutachtungsleitlinien  zur Kraftfahreignung“ veröffentlicht. In diesen Leitlinien findet sich  eine Zusammenstellung von körperlichen und/oder geistigen  Einschränkungen, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen  beeinträchtigen können. Für zahlreiche Krankheiten werden dort Vorgaben  und Voraussetzungen definiert, die ärztliche Gutachter bei der Bewertung  der  Fahreignung berücksichtigen müssen. Auch die  Begutachtungskriterien bei Diabetes wurden komplett neu geregelt.
“Alles  Schöne  bringt der Mai” – zumindest in punkto Führerschein und Diabetes  dürfte dies wohl zutreffen. Denn die neuen Begutachtungsleitlinien des  BASt stellen nun unmissverständlich klar, dass die Teilnahme am  Straßenverkehr mit – und trotz – Diabetes möglich ist. Auch stellt die  Diabetes-Krankheit nun kein grundsätzliches Hindernis mehr für das  Führen von LKW über 3,5t und die Personenbeförderung dar. In der neuen  Begutachtungsleitlinie ist jetzt ausdrücklich festgeschrieben, daß „gut  eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes” sowohl PKW als auch  LKW  “sicher führen“  können – dies gilt auch für die  Personenbeförderung (Taxis, Omnibus).
Die bislang geltende Regelung  war noch deutlich restriktiver, dort hiess es nämlich: “Wer als  Diabetiker mit Insulin behandelt wird, ist in der Regel nicht in der  Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der  Gruppe 2 gerecht zu werden. Ausnahmen setzen außergewöhnliche Umstände  voraus, die in einem ausführlichen Gutachten im Einzelnen zu beschreiben  sind. [...]”
Voraussetzung ist aber natürlich nach wie vor, dass  Unterzuckerungen („Hypoglykämien“) rechtzeitig wahrgenommen werden. Dies  wird von der Leitlinie auch konkretisiert: wer innerhalb von zwölf  Monaten wiederholt eine so schwere Unterzuckerung hat, daß er fremde  Hilfe benötigt, darf in der Regel zunächst nicht mehr fahren. Den  Führerschein bekommt man aber dann wieder, sobald nachgewiesen werden  kann, daß “wieder eine hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage  sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien sichergestellt  ist”.
Der Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft  DDG durfte bei der Neufassung der Leitlinien mitwirken. Durch den  engagierten Einsatz dieser Experten konnte erreicht werden, dass die  ursprünglich vorgesehene, strengere Fassung deutlich entschärft wurde.  Im Ergebnis wurde für Menschen mit Diabetes nun eine meines Erachtens  sehr vernünftige, praxisnahe und im Ergebnis auch verbesserte Regelung  geschaffen.

Der Text der neuen Begutachtungsleitlinie ist auf der  Internetseite der BASt abrufbar.




Warning: Division by zero in /www/htdocs/w012183d/rg/res/x5engine.php on line 3483

Warning: Division by zero in /www/htdocs/w012183d/rg/res/x5engine.php on line 3483
Kein Kommentar

Warning: Division by zero in /www/htdocs/w012183d/rg/res/x5engine.php on line 3483


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü